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Der Pfandvertrag gilt
für 3 Monate. Eine vorzeitige Auslöse des Fahrzeugs ist jederzeit nach
vorheriger Absprache möglich. Eine Verlängerung ist durch Ausgleich der
bisher angefallenen Zinsen und Gebühren möglich. Sollte das Fahrzeug nach 3
Monaten nicht inklusive aller Zinsen und Gebühren ausgelöst werden, wird es
frühestens einen Monat nach Ablauf des Pfandvertrages zur öffentlichen
Versteigerung freigegeben. |
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